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Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Perleberg!
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie Näheres über den Geschäftsbereich und die Aufgaben des Amtsgerichts. Sie finden hier Anschriften, Auskünfte, Formulare und Wegbeschreibungen sowie weitere nützliche Informationen.
Unter der Rubrik "Formulare" können Sie Anträge, amtliche Broschüren und Merkblätter herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass das Amtsgericht keine rechtsberatende Funktion hat. Wir dürfen Sie weder konkret noch allgemein beraten.
Zugangskontrolle und Nichtraucherschutz
Zugangskontrollen
Im Eingangsbereich des Amtsgerichts werden regelmäßig Zugangskontrollen durchgeführt.
Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben Anlass gegeben für die Einführung dieser Sicherungsmaßnahmen. Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.
Sollte es in dem Zusammenhang einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Nichtrauerschutz
Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Perleberg ist das Rauchen nicht gestattet.
Informationen für Menschen mit Behinderung
Den barrierefreien Zugang finden Sie an der linken Seite des Amtsgerichts Perleberg. Wenn Sie den Parkplatz verlassen, kommen Sie direkt an die Rampe. Über die an der Tür angebrachte Sprechanlage können Sie mit der Wachtmeisterei Kontakt aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass auch hier Zugangskontrollen durchgeführt werden.
Vor dem barrierefreien Zugang auf der Rückseite des Amtsgerichts befindet sich der Parkplatz. Zwei der Stellplätze - direkt hinter der Mauer - sind ausdrücklich für Menschen mit Behinderung reserviert.
Im Nebengebäude befindet sich ein Aufzug. Das 1. OG des Haupt- und Nebengebäudes sowie die Räumlichkeiten im Erdgeschoss können Sie barrierefrei erreichen.
Das Behinderten-WC finden Sie im 1. OG des Nebengebäudes rechts hinter dem Übergang vom Hauptgebäude zum Nebengebäude.
Elektronischer Gerichtsbriefkasten
Ist die Entgegennahme elektronischer Dokumente über die elektronische Poststelle
nicht möglich, wegen
1. des Ausfalles des Gerichtsbriefkastens § 4 Abs. 1 ERVO oder
2. der Überschreitung der Dokumentenanzahl oder Volumengrenze § 4 Abs. 2
ERVO
wird durch den Behördenleiter folgende Anordnung zur Ersatzeinreichung getroffen:
Elektronische Dokumente sind in den zulässigen Formaten auf dem zulässigen
Datenträger (CD nach ISO9660) bei dem für IT-Angelegenheiten zuständigen
Dezernat 5 des Brandenburgischen Oberlandesgerichts –
Postanschrift: Magdeburger Straße 51, 14770 Brandenburg an der Havel -, einzureichen.

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